Mo
24.04.2023 16:00 Uhr
–
17:30 Uhr
Online
35,-- Euro
Fortbildung für Lehrkräfte aller Schulformen. Berufseinsteiger*innen haben bei Überbuchung Vorrang. Bitte geben Sie mit der Anmeldung an, seit wie vielen Jahren Sie im Schuldienst sind.
Sie lernen zunächst den rechtlich bedeutsamen Unterschied zwischen den unterschiedlichen Stufen der Schuld kennen, an denen sich der Umfang der Haftung bemisst. Sie durchschauen, wo „gefahrgeneigte Tätigkeiten“ lauern, wie weit (räumlich und zeitlich) sich der Aufsichtsbereich der Schule erstreckt und erfahren, wie Sie sich korrekt verhalten. Dabei bekommen Sie Antworten auf folgende Fragen:
– Dürfen Sie Schüler notfalls in Ihrem Privat-Pkw mitnehmen?
– Wo liegt der Unterschied zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit?
– Was ist, wenn Sie während Ihrer Aufsicht auf der Toilette waren?
– Welche Auswirkung hat das BGH-Urteil zur „Beweislastumkehr“?
– Bei welcher Stufe der Schuld haften Sie – und bei welcher nicht?
– Können volljährige Schüler auf Kursfahrten frei entscheiden, woran sie teilnehmen?
– Sind Sie auf einer Klassenfahrt tatsächlich 24 Stunden im Dienst?
– Was müssen Sie bei Auslandsfahrten beachten?
– Dürfen Sie Medikamente an minderjährige Schüler geben?
– Dürfen Sie Schüler notfalls in Ihrem Privat-Pkw mitnehmen?
– Wo liegt der Unterschied zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit?
– Was ist, wenn Sie während Ihrer Aufsicht auf der Toilette waren?
– Welche Auswirkung hat das BGH-Urteil zur „Beweislastumkehr“?
– Bei welcher Stufe der Schuld haften Sie – und bei welcher nicht?
– Können volljährige Schüler auf Kursfahrten frei entscheiden, woran sie teilnehmen?
– Sind Sie auf einer Klassenfahrt tatsächlich 24 Stunden im Dienst?
– Was müssen Sie bei Auslandsfahrten beachten?
– Dürfen Sie Medikamente an minderjährige Schüler geben?
Für dieses Seminar ist nur ein begrenzter Teilnehmerkreis zugelassen, damit Sie (in 2 Fragerunden) die Möglichkeit haben, individuelle Fragen zu konkreten Sachverhalten zu stellen.